Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 10 K 3762/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16773
VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 10 K 3762/08 (https://dejure.org/2010,16773)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2010 - 10 K 3762/08 (https://dejure.org/2010,16773)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 10 K 3762/08 (https://dejure.org/2010,16773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versetzung in den Ruhestand eines Beamten auf Lebenszeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze; Kriterien für die Dienstfähigkeit eines Beamten; Ermöglichung der Anwendung des Grundsatzes der funktionsgerechten Ämterbewertung für die bei Aktiengesellschaften ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 10 K 3762/08
    Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung des Klägers kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also des Widerspruchsbescheides vom 17. April 2008, an, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 1997 - 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267 und vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 -, BVerwGE 133, 297 = ZBR 2009, 415.

    Daher setzt die Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der seinem statusrechtlichen Amt zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2010 - 1 A 2211/07 -, juris, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - a.a.O.

    Störungen des Betriebsablaufs dürfen nicht über das Maß hinausgehen, das mit Änderungen vorübergehend zwangsläufig verbunden ist, so OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2010 - 1 A 2211/07 -, juris, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - a.a.O. sowie auf Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz (Stand: Oktober 2009), § 42 BBG (alt) Rn. 4 .

    Ein dienstunfähiger Beamter soll nur dann aus dem aktiven Dienst ausscheiden, wenn er dort nicht mehr eingesetzt werden kann, BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 -, a.a.O., mit Hinweis auf die BT-Drucks. 11/5372, S. 34 und 13/3994, S. 33 .

    Auch die amtlichen Gesetzesbegründungen enthalten keinen Hinweis, dass eine Beschränkung gewollt ist, so OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2010 - 1 A 2211/07 -, a.a.O. mit Hinweis auf BT-Drucks. 11/5372, S. 34 und 13/3994, S. 33 sowie BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - a.a.O. .

    Hiervon ausgehend ist es im Fall einer von dem hiervon betroffenen Beamten angefochtenen Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Sache des Dienstherrn, schlüssig darzulegen, dass er (auch) die Vorgaben des § 42 Abs. 3 BBG a.F. beachtet hat, denn es handelt sich insoweit um einen Vorgang aus dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn, die dem Einblick des betroffenen Beamten in aller Regel entzogen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2010 - 1 A 2211/07 -, a.a.O., mit Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32 S. 33, und vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - a.a.O., sowie OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 2009 - 6 A 3712/06 -, DÖD 2009, 312 .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 A 2211/07

    Feststellung der Dienstunfähigkeit auf Grund einer gutachterlichen Stellungnahme

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 10 K 3762/08
    Daher setzt die Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der seinem statusrechtlichen Amt zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2010 - 1 A 2211/07 -, juris, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - a.a.O.

    Störungen des Betriebsablaufs dürfen nicht über das Maß hinausgehen, das mit Änderungen vorübergehend zwangsläufig verbunden ist, so OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2010 - 1 A 2211/07 -, juris, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - a.a.O. sowie auf Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz (Stand: Oktober 2009), § 42 BBG (alt) Rn. 4 .

    Auch die amtlichen Gesetzesbegründungen enthalten keinen Hinweis, dass eine Beschränkung gewollt ist, so OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2010 - 1 A 2211/07 -, a.a.O. mit Hinweis auf BT-Drucks. 11/5372, S. 34 und 13/3994, S. 33 sowie BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - a.a.O. .

    Die Suche nach einer anderweitigen Verwendung muss sich insbesondere auch auf Dienstposten erstrecken, die in absehbarer Zeit voraussichtlich neu zu besetzen sind, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2010 - 1 A 2211/07 -, a.a.O. .

    Hiervon ausgehend ist es im Fall einer von dem hiervon betroffenen Beamten angefochtenen Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Sache des Dienstherrn, schlüssig darzulegen, dass er (auch) die Vorgaben des § 42 Abs. 3 BBG a.F. beachtet hat, denn es handelt sich insoweit um einen Vorgang aus dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn, die dem Einblick des betroffenen Beamten in aller Regel entzogen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2010 - 1 A 2211/07 -, a.a.O., mit Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32 S. 33, und vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - a.a.O., sowie OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 2009 - 6 A 3712/06 -, DÖD 2009, 312 .

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 10 K 3762/08
    Gemeint ist damit der einem statusrechtlichen Amt entsprechende Aufgabenkreis, der einem Inhaber dieses Statusamtes bei einer bestimmten Behörde auf Dauer zugewiesen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 -, BVerwGE 126, 182, auch in juris.

    Der in Abhängigkeit von der jeweiligen Leistungsfähigkeit bestehende Anspruch eines Beamten auf die Übertragung eines seinem Statusamt entsprechenden Funktionsamtes wird für den Bereich der Deutschen Post AG als Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost weder durch höherrangiges noch durch einfaches Bundesrecht verdrängt oder verändert, BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 -, a.a.O., für bei der Deutschen Telekom AG eingesetzte Beamte.

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 10 K 3762/08
    Hiervon ausgehend ist es im Fall einer von dem hiervon betroffenen Beamten angefochtenen Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Sache des Dienstherrn, schlüssig darzulegen, dass er (auch) die Vorgaben des § 42 Abs. 3 BBG a.F. beachtet hat, denn es handelt sich insoweit um einen Vorgang aus dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn, die dem Einblick des betroffenen Beamten in aller Regel entzogen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2010 - 1 A 2211/07 -, a.a.O., mit Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32 S. 33, und vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - a.a.O., sowie OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 2009 - 6 A 3712/06 -, DÖD 2009, 312 .
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 10 K 3762/08
    Nur bei einer entsprechenden Dokumentation könnte jedoch möglicherweise nachvollzogen werden, dass die Deutsche Post AG tatsächlich trotz aller Bemühungen schlicht nicht in der Lage war, den Kläger weiter zu beschäftigen, wobei dies allerdings - sollte es sich allein um die Folge einer den verfassungsrechtlich geschützten Rechtsstatus der ihr zugewiesenen Beamten nicht hinreichend berücksichtigenden Personalplanung handeln - unter beamtenrechtlichen Gesichtspunkten möglicherweise nicht einmal beachtlich wäre, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 68.08 -, ZBR 2010, 45, (dort im Zusammenhang mit einer Reaktivierung) .
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 10 K 3762/08
    Ebensowenig wie sich ein Arbeitgeber bei der Frage der Sozialauswahl der Bekanntgabe der Sozialdaten der beschäftigten Arbeitnehmer durch Hinweis auf datenschutzrechtliche Gesichtspunkte entziehen kann, vgl. LAG Hamm, Urteil vom 16. September 1999 - 8 Sa 799/99 -, juris, mit Hinweis auf BAG, Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 -, AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, und LAG Berlin, Urteil vom 11. Juli 1983 - 12 Sa 43/83 -, EZA § 1 KSchG, Betriebsbedingte Kündigung Nr. 22; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz. 720 m.w.N., folgt aber auch im vorliegenden Zusammenhang aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Beschränkung der Pflicht zum Nachweis behaupteter Tatsachen, die dem Einblick des betroffenen Beamten entzogen sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2009 - 6 A 3712/06

    Versetzung eines Lehrers im Rahmen eines Lehreraustausches zwischen den

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 10 K 3762/08
    Hiervon ausgehend ist es im Fall einer von dem hiervon betroffenen Beamten angefochtenen Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Sache des Dienstherrn, schlüssig darzulegen, dass er (auch) die Vorgaben des § 42 Abs. 3 BBG a.F. beachtet hat, denn es handelt sich insoweit um einen Vorgang aus dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn, die dem Einblick des betroffenen Beamten in aller Regel entzogen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2010 - 1 A 2211/07 -, a.a.O., mit Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32 S. 33, und vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - a.a.O., sowie OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 2009 - 6 A 3712/06 -, DÖD 2009, 312 .
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 10 K 3762/08
    Ebensowenig wie sich ein Arbeitgeber bei der Frage der Sozialauswahl der Bekanntgabe der Sozialdaten der beschäftigten Arbeitnehmer durch Hinweis auf datenschutzrechtliche Gesichtspunkte entziehen kann, vgl. LAG Hamm, Urteil vom 16. September 1999 - 8 Sa 799/99 -, juris, mit Hinweis auf BAG, Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 -, AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, und LAG Berlin, Urteil vom 11. Juli 1983 - 12 Sa 43/83 -, EZA § 1 KSchG, Betriebsbedingte Kündigung Nr. 22; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz. 720 m.w.N., folgt aber auch im vorliegenden Zusammenhang aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Beschränkung der Pflicht zum Nachweis behaupteter Tatsachen, die dem Einblick des betroffenen Beamten entzogen sind.
  • LAG Hamm, 16.09.1999 - 8 Sa 799/99

    Streit um die Zahlung restlicher Arbeitsvergütung bei Uneinigkeit darüber, ob die

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 10 K 3762/08
    Ebensowenig wie sich ein Arbeitgeber bei der Frage der Sozialauswahl der Bekanntgabe der Sozialdaten der beschäftigten Arbeitnehmer durch Hinweis auf datenschutzrechtliche Gesichtspunkte entziehen kann, vgl. LAG Hamm, Urteil vom 16. September 1999 - 8 Sa 799/99 -, juris, mit Hinweis auf BAG, Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 -, AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, und LAG Berlin, Urteil vom 11. Juli 1983 - 12 Sa 43/83 -, EZA § 1 KSchG, Betriebsbedingte Kündigung Nr. 22; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz. 720 m.w.N., folgt aber auch im vorliegenden Zusammenhang aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Beschränkung der Pflicht zum Nachweis behaupteter Tatsachen, die dem Einblick des betroffenen Beamten entzogen sind.
  • LAG Berlin, 11.07.1983 - 12 Sa 43/83

    Kündigung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 10 K 3762/08
    Ebensowenig wie sich ein Arbeitgeber bei der Frage der Sozialauswahl der Bekanntgabe der Sozialdaten der beschäftigten Arbeitnehmer durch Hinweis auf datenschutzrechtliche Gesichtspunkte entziehen kann, vgl. LAG Hamm, Urteil vom 16. September 1999 - 8 Sa 799/99 -, juris, mit Hinweis auf BAG, Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 -, AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, und LAG Berlin, Urteil vom 11. Juli 1983 - 12 Sa 43/83 -, EZA § 1 KSchG, Betriebsbedingte Kündigung Nr. 22; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz. 720 m.w.N., folgt aber auch im vorliegenden Zusammenhang aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Beschränkung der Pflicht zum Nachweis behaupteter Tatsachen, die dem Einblick des betroffenen Beamten entzogen sind.
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

  • Drs-Bund, 01.02.1994 - BT-Drs 12/6718
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2016 - 19 E 628/15

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Einbürgerungsantrags

    Insbesondere enthält es keinen Wiederaufgreifensgrund im Sinne des § 51 VwVfG für das seit Dezember 2009 rechtskräftig zu seinen Lasten abgeschlossene Verfahren auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises (OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 12 A 2463/09 -, juris; VG Köln, Gerichtsbescheid vom 17. August 2009 - 10 K 3762/08 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht